Rechtliche Stolperfallen im Praxismarketing – Teil 2
Im ersten Teil dieser Reihe haben wir gesehen, wo im Praxismarketing die grössten rechtlichen Risiken lauern – etwa bei Heilversprechen oder Online-Bewertungen.
Nun geht es um die praktische Umsetzung: Wie können Therapeuten ihre Werbung so gestalten, dass sie seriös, wirksam und rechtssicher bleibt?
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre Marketingaktivitäten Punkt für Punkt zu überprüfen.
1. Keine Heilversprechen – bleiben Sie neutral
Heilversprechen wie „heilt“, „beseitigt“ oder „garantiert wirksam“ sind tabu. Eine garantierte Heilung gibt es nicht und kann daher auch nicht versprochen werden (nicht erfüllbare Versprechungen sind rechtlich unzulässig). Auch weichere Formulierungen wie „dauerhafte Wirkung“ oder „nachhaltige Verbesserung“ können kritisch sein.
Was jedoch jederzeit erlaubt ist:
Sie können Ihre Behandlungsmethoden und Schwerpunkte ganz neutral vorstellen, ohne Wirkaussagen zu treffen – zum Beispiel:
- „Ich arbeite in meiner Praxis überwiegend mit Akupunktur und Osteopathie.“
- „Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Begleitung von Allergien und chronischen Schmerzen.“
Solche Beschreibungen sind unproblematisch, da sie lediglich Ihre Tätigkeit darstellen – ohne Erfolgsversprechen.
Wenn Sie darüber hinaus etwas zur möglichen Wirkung sagen möchten, nutzen Sie offene, unterstützende Formulierungen, etwa:
- „Diese Methode kann helfen, die Selbstregulation des Körpers zu fördern.“
- „Viele Patienten berichten von einer Verbesserung ihres Wohlbefindens.“
So bleiben Sie glaubwürdig und informativ.
2. Evidenz und Transparenz
Wenn Sie sich auf Studien berufen, achten Sie darauf, dass diese seriös und nachvollziehbar sind (z. B. aus PubMed, Cochrane oder anerkannten Fachzeitschriften).
Formulierungen wie „wissenschaftlich erwiesen“ oder „durch Studien bestätigt“ dürfen nur verwendet werden, wenn dafür tatsächlich belastbare Belege vorliegen.
Wichtig ist vor allem:
- keine Wirkaussagen erfinden, die nicht belegbar sind
- nicht suggerieren, dass eine Methode wissenschaftlich bewiesen oder schulmedizinisch anerkannt sei
- stattdessen bei der seriösen Beschreibung der Methode selbst bleiben
3. Einwilligung ist Pflicht – für Fotos, Stimmen und Zitate
Ob auf der Website, im Flyer oder in sozialen Medien:
Sobald Sie Bilder oder Erfahrungsberichte von Patienten veröffentlichen möchten, brauchen Sie deren schriftliche Einwilligung.
Diese sollte klar festlegen:
- welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen,
- auf welchen Kanälen,
- und dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Wichtig: Nach DSGVO müssen Patienten bereits vor ihrer Zustimmung darüber informiert werden, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Fehlt dieser Hinweis, gilt die Einwilligung rechtlich als unwirksam.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich lieber einmal mehr eine Freigabe unterschreiben – auch bei Teamfotos oder Gruppenaufnahmen.
4. Impressum und Datenschutz – Pflicht statt Kür
Ein vollständiges Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben – auf Ihrer Website ebenso wie in Newslettern oder Social-Media-Profilen.
Prüfen Sie regelmässig, ob alle Angaben aktuell sind (Name, Praxisadresse, Kontakt, Berufsbezeichnung, zuständige Aufsichtsbehörde).
Hinweis: Auch Newsletter benötigen ein vollständiges Impressum – am besten dauerhaft im unteren Bereich jeder Ausgabe.
Ebenso wichtig ist eine vollständige und leicht verständliche Datenschutzerklärung. Sie muss gut auffindbar sein und alle Datenverarbeitungen transparent erklären.
Wenn Sie externe Dienste nutzen, müssen diese zwingend in der Datenschutzerklärung genannt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Newsletter-Tools
- Hosting-Anbieter
- eingebettete Karten (z. B. Google Maps)
- Buchungs- oder Analyse-Tools
- Video-Plattformen wie YouTube oder Vimeo
Kurzcheck Datenschutz:
- Haben Sie ein Double-Opt-In für Newsletter-Abonnenten?
- Speichern Sie keine Gesundheitsdaten in unverschlüsselten E-Mails?
- Verwenden Sie nur geprüfte Tools, die DSGVO-konform sind?
5. Wahrheit und Fairness – das Fundament vertrauensvoller Werbung
Vergleiche mit anderen Praxen oder Behandlungsmethoden sind rechtlich sehr problematisch.
Aussagen wie „die beste Methode“, „wirksamer als andere Praxen“ oder „besser als schulmedizinische Verfahren“ sind klar unzulässig und stellen einen Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar.
Solche Formulierungen gelten als unzulässige Spitzenstellungs- oder Alleinstellungsbehauptungen und dürfen keinesfalls verwendet werden.
Stattdessen wirkt es deutlich seriöser (und rechtssicherer), wenn Sie sich auf Ihre eigene Kompetenz, Erfahrung und Haltung konzentrieren.
Fazit: Sicherheit schafft Vertrauen
Wer sich an ein paar klare Grundsätze hält, kann sein Praxismarketing selbstbewusst und authentisch gestalten – ohne rechtliche Risiken.
Transparenz, Fairness und ein respektvoller Umgang mit Patientendaten sind dabei nicht nur juristische Pflichten, sondern auch Ausdruck professioneller Ethik.
Gute Werbung braucht keine grossen Versprechen – sie überzeugt durch Klarheit, Kompetenz und Vertrauen.